Die Aufbereitung von Instrumenten gehört zu den verantwortungsvollsten Aufgaben einer ZFA. Hier erfahren Sie, wie der Kreislauf grundsätzlich abläuft und worauf Sie achten sollten.
- Dauer: etwa 45 Minuten zum Einlesen, mehrere Wochen Einarbeitung
- Gruppe: im Aufbereitungsraum
- Material: Schutzausrüstung, Abwurfbehälter, Reinigungs- und Desinfektionsgerät, Sterilisator, Verpackung, Dokumentation
- Geeignet für: Azubis im 1. Jahr und Wiedereinsteiger
Worum es geht
Jedes Instrument, das im Mund eines Patienten war, muss vor dem nächsten Einsatz sicher aufbereitet werden. Dabei handelt es sich um Medizinprodukte. Für ihre Aufbereitung gelten gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen, die Ihre Praxis in Arbeitsanweisungen und im Hygieneplan umsetzt.
Die Instrumente werden nach ihrem Risiko eingestuft. Davon hängt ab, ob sie zum Beispiel desinfiziert oder zusätzlich verpackt und sterilisiert werden. Diese Einstufung nimmt die Praxis vor. Ihre Aufgabe ist es, die festgelegten Schritte sorgfältig einzuhalten.
Das brauchen Sie
- Schutzausrüstung: Handschuhe, Schutzkleidung, Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille
- durchstichsichere Abwurfbehälter für spitze und scharfe Gegenstände
- Reinigungs- und Desinfektionsgerät oder manuelle Aufbereitung nach Vorgabe
- Sterilisator und geeignetes Verpackungsmaterial
- Arbeitsanweisungen der Praxis und eine Möglichkeit zur Dokumentation
Schritt für Schritt
- Abräumen: Nach der Behandlung legen Sie benutzte Instrumente in die dafür vorgesehene Wanne. Einmalartikel und spitze Gegenstände entsorgen Sie direkt und sicher.
- Transport: Bringen Sie die Instrumente geschlossen in den Aufbereitungsraum. Halten Sie den Weg von unrein nach rein ein.
- Reinigen und desinfizieren: Bevorzugt erfolgt dies maschinell. Zerlegbare Instrumente werden nach Herstellerangabe auseinandergenommen.
- Kontrollieren und pflegen: Prüfen Sie Sauberkeit, Funktion und Schäden. Übertragungsinstrumente werden nach Herstellerangaben gepflegt.
- Verpacken: Instrumente, die steril sein müssen, verpacken Sie nach Vorgabe und kennzeichnen sie.
- Sterilisieren: Wählen Sie das in der Praxis festgelegte Programm und beladen Sie den Sterilisator korrekt.
- Freigeben und dokumentieren: Prüfen Sie Verpackung und Prozessindikatoren. Die Freigabe erfolgt durch die dafür berechtigte Person und wird dokumentiert.
Typische Fehler
- Instrumente werden mit Antrocknungen in die Maschine gegeben, weil sie zu lange gelegen haben.
- Gelenkinstrumente werden geschlossen aufbereitet.
- Der Sterilisator wird überladen.
- Die Dokumentation wird auf später verschoben und dann vergessen.
- Unreine und reine Bereiche vermischen sich auf der Arbeitsfläche.
Tipps aus der Praxis
Lassen Sie sich die Arbeitsanweisungen Ihrer Praxis zeigen und arbeiten Sie die ersten Wochen gemeinsam mit einer erfahrenen Kollegin. Fragen Sie nach, wenn Sie bei der Einstufung eines Instruments unsicher sind. Lieber einmal mehr fragen als ein Risiko eingehen.
Planen Sie die Aufbereitung in den Tagesablauf ein. Wer Instrumente zeitnah abräumt, verhindert Antrocknungen. Wenn Sie die Grundlagen strukturiert lernen möchten, bietet zum Beispiel die ZFA-Ausbildung bei Care-er ein Blended-Learning-Format mit 3 Tagen online und 2 Tagen Praxis.
Warum Sorgfalt hier so wichtig ist
Bei der Aufbereitung zählt jeder einzelne Schritt. Ein Instrument, das nicht richtig gereinigt wurde, kann auch durch Sterilisation nicht zuverlässig keimfrei werden, weil Rückstände die Keime schützen. Deshalb ist die gründliche Reinigung genauso wichtig wie das Sterilisieren selbst. Arbeiten Sie konzentriert und lassen Sie sich nicht unterbrechen, wenn es geht. Wenn Ihnen etwas auffällt, etwa ein beschädigtes Instrument oder eine Fehlermeldung am Gerät, sortieren Sie das Instrument aus und geben Bescheid. Auch die Wartung der Geräte gehört zum Kreislauf. Sie wird nach den Vorgaben der Hersteller und der Praxis durchgeführt und dokumentiert. Ein sauberer, aufgeräumter Arbeitsplatz hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.
Für die Aufbereitung von Medizinprodukten gelten rechtliche Vorgaben. Maßgeblich sind die Arbeitsanweisungen Ihrer Praxis und die Informationen Ihrer Zahnärztekammer.
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