BEMA und GOZ einfach erklärt: Die zwei Welten der Abrechnung

BEMA oder GOZ? So verstehen ZFA den Unterschied zwischen Kassenleistung und Privatleistung und vermeiden typische Fehler bei der Abrechnung im Alltag.

Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026

In der Zahnarztpraxis gibt es zwei Abrechnungssysteme, die Sie jeden Tag begleiten. Wer den Grundgedanken von BEMA und GOZ verstanden hat, arbeitet an der Rezeption und in der Verwaltung deutlich sicherer.

  • Dauer: etwa 30 Minuten Lernzeit für den Überblick
  • Gruppe: Verwaltung, Rezeption, Abrechnungsplatz
  • Material: Praxissoftware, Patientenakte, Unterlagen der Praxis zur Abrechnung
  • Geeignet für: Azubis im 1. und 2. Jahr, Umschüler, Quereinsteiger

Worum es geht

Jede Behandlung in der Zahnarztpraxis muss abgerechnet werden. Dafür gibt es in Deutschland zwei Regelwerke. Der BEMA ist der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen bei gesetzlich Versicherten. Die GOZ ist die Gebührenordnung für Zahnärzte und gilt für Privatleistungen.

Als ZFA müssen Sie nicht jedes Detail auswendig kennen. Sie sollten aber verstehen, welche Welt gerade gilt. Davon hängt ab, wer die Rechnung bekommt und welche Unterlagen nötig sind.

Für Patienten ist dieser Unterschied oft schwer zu verstehen. Sie hören Begriffe wie Kassenleistung, Eigenanteil oder Privatrechnung und sind unsicher. Hier sind Sie als ZFA eine wichtige Brücke. Sie erklären den Ablauf ruhig und verweisen bei fachlichen Fragen an die Zahnärztin oder den Zahnarzt.

Das brauchen Sie

  • Die aktuellen Versichertendaten des Patienten
  • Eine vollständige Dokumentation der Behandlung
  • Zugang zur Praxissoftware mit den hinterlegten Leistungen
  • Die internen Abläufe Ihrer Praxis zur Abrechnung
  • Bei Privatleistungen gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten

Schritt für Schritt

  1. Versicherungsstatus klären: Prüfen Sie beim Empfang, ob der Patient gesetzlich oder privat versichert ist und ob sich etwas geändert hat.
  2. Leistung zuordnen: Überlegen Sie, ob die geplante Leistung zum Kassenumfang gehört oder eine Privatleistung ist. Im Zweifel fragen Sie die Zahnärztin oder den Zahnarzt.
  3. Patienten informieren: Bei Privatleistungen für gesetzlich Versicherte muss der Patient vorher Bescheid wissen. Die Praxis hat dafür in der Regel feste Formulare.
  4. Dokumentieren: Erfassen Sie die erbrachten Leistungen zeitnah und vollständig in der Software.
  5. Kontrollieren: Vor der Abrechnung prüfen Sie, ob Dokumentation und erfasste Leistungen zusammenpassen.
  6. Weitergeben: Gesetzliche Leistungen laufen über die Abrechnung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Privatleistungen über eine Rechnung an den Patienten.

Diese Reihenfolge klingt einfach. Im Alltag passieren Fehler aber meist dann, wenn ein Schritt unter Zeitdruck übersprungen wird. Gewöhnen Sie sich deshalb an feste Routinen, die Sie bei jedem Patienten gleich durchgehen.

Typische Fehler

  • Der Versicherungsstatus wird nicht bei jedem Besuch geprüft.
  • Leistungen werden erbracht, aber nicht dokumentiert. Was nicht dokumentiert ist, gilt im Zweifel als nicht erbracht.
  • Privatleistungen werden ohne vorherige Information des Patienten durchgeführt.
  • Abrechnungsfragen werden geraten statt geklärt.
Wichtig

Abrechnungsregeln ändern sich gelegentlich. Halten Sie sich an die Vorgaben Ihrer Praxis und an aktuelle Informationen der zuständigen Stellen. Konkrete Positionen und Beträge lernen Sie in der Ausbildung und am Arbeitsplatz.

Tipps aus der Praxis

Stellen Sie sich bei jedem Patienten zwei Fragen: Wer zahlt? Und ist alles dokumentiert? Damit vermeiden Sie die meisten Probleme.

Legen Sie sich eine eigene Übersicht mit Begriffen an, die Ihnen im Alltag begegnen. Schreiben Sie dazu, in welchem System sie vorkommen. So wächst Ihr Wissen Schritt für Schritt.

Abrechnung ist ein wichtiger Teil der Ausbildung und später ein gefragtes Spezialgebiet. Wer hier sicher wird, kann sich über die Zahnärztekammer zur ZMV weiterbilden. Wenn Sie erst noch in den Beruf einsteigen möchten, lohnt ein Blick auf die ZFA-Ausbildung im Blended-Learning-Format von Care-er, bei der sich Online-Lernen und Praxistage abwechseln.

Nutzen Sie ruhige Phasen, um mit erfahrenen Kolleginnen gemeinsam auf Abrechnungsfälle zu schauen. Fragen Sie nach dem Warum hinter einer Entscheidung. So entsteht Verständnis statt reinem Auswendiglernen. In der Berufsschule und in Ihrer Praxis lernen Sie die konkreten Regeln dann nach und nach im Detail.

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Häufige Fragen

Muss ich als ZFA alle Gebührennummern auswendig können?

Nein. Wichtiger ist, dass Sie die Systematik verstehen und wissen, wo Sie nachschlagen. Viele Details lernen Sie in der Berufsschule und durch die Arbeit mit der Praxissoftware.

Was ist der wichtigste Unterschied zwischen BEMA und GOZ?

Der BEMA gilt für Leistungen bei gesetzlich Versicherten, die GOZ für Privatleistungen. Davon hängt ab, wer die Kosten trägt und wie abgerechnet wird.

Kann man sich auf Abrechnung spezialisieren?

Ja. Über die Zahnärztekammern gibt es Fortbildungen, zum Beispiel zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV) oder im Bereich Praxismanagement.

BEMA und GOZ einfach erklärt für ZFA